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Für Kliniken, Entlassmanagement & Sozialdienste

Entlassung geplant. Alltag zu Hause gesichert.Hauswirtschaftliche Anschlussversorgung, direkt über unser Partnerportal.

Ihr Sozialdienst übermittelt die Patientenanfrage mit wenigen Angaben. Wir melden uns verbindlich zurück und kümmern uns um Haushalt, Einkäufe und Alltagsbegleitung, damit Ihre Patientinnen und Patienten zu Hause gut ankommen.

Mehr erfahren

Als Familienunternehmen mit über 1.400 Niederlassungen unterstützen wir Ihre Patientinnen und Patienten nach der Entlassung, flächendeckend in ganz Deutschland.

2018gegründet in Neuss
1.416Niederlassungen deutschlandweit
14.077Mitarbeitende deutschlandweit
114.311zufriedene Kunden pro Monat

Unser Angebot an Ihr Haus

Ein fester Partner für die Versorgung nach der Entlassung, mit einem eigenen Zugang für Ihren Sozialdienst.

Ihr Team stellt die Anfrage im Partnerportal, wir organisieren alles bis zum ersten Einsatz. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Ihr Mehrwert auf einen Blick
  • Weniger Telefonate und Rückfragen im Entlassmanagement
  • Bearbeitungsstand jederzeit im Portal sichtbar
  • Verbindliche Rückmeldung zu jeder Anfrage

Die Ausgangslage

Die Lücke beginnt an der Haustür

Medizin und Pflege sind im Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V meist geregelt. Was oft fehlt, ist die Hilfe im Alltag.

Mitarbeiterin der Agentur für Haushaltshilfe bespricht am Klinikbett mit Patientin und Tochter die Zeit nach der Entlassung

Ihre Patientinnen und Patienten

Geschwächt nach dem Aufenthalt, oft allein lebend: Haushalt und Einkauf sind zunächst nicht zu schaffen.

Ihr Sozialdienst

Anbieter suchen, telefonieren, auf Rückrufe warten: Das kostet Zeit für die Beratung.

Ihre Klinik

Ohne gesicherte Versorgung verzögert sich die Entlassung oder die Rückkehr gelingt nicht dauerhaft.

Wer wir sind & was wir tun

Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung, keine Pflege

Unsere Mitarbeitenden übernehmen Reinigung, Wäsche und Einkäufe und begleiten zu Arztterminen. Grund- und Behandlungspflege erbringen wir nicht, wir ergänzen den ambulanten Pflegedienst.

Finanzierung, vorrangig über ärztliche Verordnung (ÄV): Liegt eine ÄV für Haushaltshilfe nach § 38 SGB V vor, rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab, auch ohne Pflegegrad. Bei vorhandenem Pflegegrad ist zusätzlich der Entlastungsbetrag möglich (anerkanntes Angebot nach § 45a SGB XI). Für Ihre Klinik entstehen keine Kosten.

Mitarbeiterin der Agentur für Haushaltshilfe räumt mit einer Seniorin Einkäufe in der Küche aus

Das Partnerportal

Eine Anfrage, ein Ort, ein klarer Status

Über das Partnerportal leitet Ihr Sozialdienst Patientenanfragen direkt an uns weiter. Bearbeitungsstand, Rückfragen und Ansprechpartner sind an einer Stelle gebündelt, ohne Telefonkette und ohne Faxformulare.

Mitarbeiterin der Agentur für Haushaltshilfe zeigt einem Mitarbeiter des Sozialdienstes das Partnerportal am Laptop

Kurze Bearbeitungszeiten und direkte Wege

Anfragen werden effizient und ohne unnötige Zwischenschritte bearbeitet.

Transparente Bearbeitungsprozesse

Der aktuelle Bearbeitungsstand ist jederzeit nachvollziehbar.

Zentrale digitale Plattform

Alle relevanten Informationen und Bearbeitungsschritte werden zentral im Partnerportal gebündelt.

Fester Ansprechpartner

Sie haben einen ausgewählten Ansprechpartner für Ihre Anliegen und Rückfragen.

Direkte Kommunikation per Chat

Über die integrierte Chatfunktion im Partnerportal lassen sich Rückfragen schnell und unkompliziert klären.

Zeitersparnis für Entlassmanagement und Sozialdienst

Die unkomplizierte Weiterleitung von Patientenanfragen und die zentrale Bearbeitung reduzieren den Verwaltungsaufwand und schaffen mehr Zeit für die individuelle Betreuung der Patienten.

Mitarbeiterin der Agentur für Haushaltshilfe empfängt eine Seniorin nach dem Klinikaufenthalt an der Wohnungstür

Gut zu Hause ankommen.

Die Entlassung ist für Ihr Haus der Abschluss einer Behandlung. Für Ihre Patientinnen und Patienten ist sie der Anfang eines neuen Alltags. Dabei begleiten wir sie.

Der Ablauf

Vom Entlassplan bis zum ersten Einsatz in vier Schritten

Je früher die Anfrage im Portal eingeht, desto sicherer steht die Versorgung zum Entlasstag.

Mitarbeiter der Agentur für Haushaltshilfe legt gemeinsam mit einem Senior Wäsche zusammen
  1. 1Ihr Start

    Anfrage im Portal

    Der Sozialdienst übermittelt Entlassdatum, Wohnort und Bedarf, idealerweise mit ärztlicher Verordnung.

  2. 2

    Verbindliche Rückmeldung

    Wir prüfen die Kapazität vor Ort und melden uns im Portal zurück. Der Status ist jederzeit sichtbar.

  3. 3

    Abstimmung

    Wir klären mit Patient und Angehörigen Umfang, Zeiten und Abrechnung.

  4. 4

    Versorgung zu Hause

    Unsere Mitarbeitenden starten zum vereinbarten Termin, idealerweise direkt nach der Entlassung.

Ihre Ansprechpartner

Persönlich für Ihre Klinik erreichbar

Ob Portalzugang, Vorstellung im Team des Sozialdienstes oder eine konkrete Frage: Sprechen Sie uns direkt an.

Häufige Fragen

Gut zu wissen für Sozialdienst und Entlassmanagement

Vorrangig über eine ärztliche Verordnung (ÄV) für Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten und wir rechnen direkt mit ihr ab, auch wenn kein Pflegegrad vorliegt. Liegt die Verordnung schon bei der Entlassung vor, kann die Versorgung ohne Verzögerung starten. Bei vorhandenem Pflegegrad ist zusätzlich der Entlastungsbetrag der Pflegekasse möglich.

Nein. Partnerportal und Zusammenarbeit sind für Ihre Klinik kostenfrei.

Nein. Wir übernehmen Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung und ergänzen damit die pflegerische Versorgung.

Patientendaten werden nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten weitergegeben, und zwar über das Partnerportal statt per E-Mail oder Fax.

Über Ihren Key Account oder das Formular auf dieser Seite. Wir richten die Zugänge ein und stellen das Portal Ihrem Team gern persönlich vor.

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